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 Baugesetzbuch

Hausplaner NewsAnonymous schreibt "Die positiven Erwartungen an das neue Baugesetzbuch haben sich bestätigt. Die Novellierung bewährt sich bereits in der Praxis." Das sagte Tilo Braune, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Donnerstag bei der Tagung "Greifswalder Baurechtstage 2005". Verwaltungs- und Rechtsexperten haben sich in Greifswald mit Praxiserfahrungen der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Novellierung des Baugesetzbuchs durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) befasst.


Durch das EAG Bau wurde das Baugesetzbuch an EU-Richtlinien angepasst. Nach dem neuen Recht ist eine Umweltprüfung für grundsätzlich alle Bauleitpläne durchzuführen. "Die neuen Regelungen sind zukunftsweisend und verdeutlichen, dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind", betonte Braune.

Die Novellierung führe auch zu mehr Rechtssicherheit und trage im Übrigen zu einer modernen Planungskultur bei. So würden zum Beispiel Mehrfachprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen vermieden und einzelne Prüfverfahren zu einer Umweltprüfung zusammengefasst. Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse, wie unter anderem die bislang für den Grundstücksverkehr zum Teil bestehende Genehmigungspflicht zur Teilung von Grundstücken entfielen (siehe auch Erbrecht). Für die Neuordnung von Grundstücken sei ein vereinfachtes Verfahren eingeführt worden. Zwischen dem Anliegen der Förderung der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz des Außenbereichs und der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung andererseits sei ein Ausgleich erzielt worden, unterstrich Braune. Dies betreffe insbesondere die neuen Regelungen zu Windenergie- und zu Biomasseanlagen.

Schließlich wies der Staatssekretär darauf hin, dass die neuen Regelungen zum Stadtumbau zur Anpassung an Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft beitrügen. Anstelle von bürokratischen Regelungen gebe es nun ein gemeinsames Vorgehen der Städte und Gemeinden mit den Bürgern und Wirtschaft. Damit werde der zunehmenden Bedeutung von Stadtumbaumaßnahmen Rechnung getragen. Baugesetzbuch

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